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Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wird. 

Private Krankenversicherung (PKV)

Sollten Sie privat versichert sein, regelt bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung der von Ihnen gewählte Tarif die Übernahme der Kosten; die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie können natürlich auch unabhängig von der Krankenversicherung die Kosten der Verhaltenstherapie selbst tragen. Auch hier erfolgt die Abrechnung über die GOP.

Wartebereich